Probleme
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Langer Weg ins Nichts
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Ein Unternehmer steht im Regen
Im März 1997, als der Um- und Ausbau der (Firma) zur Debatte stand, kamen (Name), der Inhaber, und (Name), Leiter der Baustelle in spe, zum ersten Gespräch im Büro der Bürgermeisterin von (Ort, Name), zusammen. Bei dieser Gelegenheit war unter anderem auch die Zufahrt ein Thema. Beide Männer bekamen die Auskunft, dass die Erreichbarkeit der (Firma) über die ja bereits vorhandenen Wege ihre Sorge nicht sein solle, schließlich sei das unternehmerische Engagement ein willkommener praktischer Beitrag zur Förderung des Tourismus, den die Gemeinde wohl zu schätzen wisse. Die Gemeindeverwaltung (Ort) würde den Ausbau des Weges in die eigenen Hände nehmen. Zu diesem Zeitpunkt war nach eigenem Bekunden aller Beteiligten klar, dass ohne eine belastbare Zu- und Abfahrt, die sowohl für das Heranbringen der Versorgungsgüter als auch für die per Omnibus oder Pkw anreisenden Gäste geeignet sein musste, das Unternehmenskonzept des Betreibers der (Firma) nicht verwirklicht werden konnte. (Firmenname) liegt an der Sonnenseite des Steinberges. Zur (Firma) führt ein 288 Meter langer Weg, der, von der Kreisstraße aus Richtung (Ort) rechts ab kommend, den Südwesthang des Steinbergs zwischen 8 und 14 Prozent hinansteigt, an der (Firmenname) vorbeikommt und etwa 200 Meter wieder hinabfällt mitten in den Ort (...).
Die Geschichte begann mit dem Fleischkombinat, das nach den in der DDR gängigen Möglichkeiten im schönen Tal des (Ort) ein Urlaubsrefugium schuf, sowohl für die eigene Belegschaft als auch als Austauschobjekt im Wechsel mit anderen Betrieben nach dem Verfahren unsere gegen eure Urlauber. Der übernehmende Nachfolger (Name) entledigte sich des den neuen Geschäftsinteressen nicht gemäßen Objektes durch Verkauf. Der neue Eigentümer war (Name). Er erblickte in dem vakanten Ferienobjekt eine seinen beruflichen Interessen entgegenkommende Chance und erwarb das Anwesen, nachdem er von der Gemeindeverwaltung (Name) die Zusicherung erhielt, die Kommune würde das Zufahrtsproblem lösen. Denn, wie gesagt, ohne eine funktionierende Zufahrt bliebe das Betreiben der Ferienanlage eine Wunschvorstellung, betriebswirtschaftlicher Unsinn. Und weil die Zusage der Bürgermeisterin vorlag, begann die Ausarbeitung eines schlüssigen Unternehmenskonzeptes, auf dessen Grundlage Fördergelder beantragt werden konnten. Das darin ausgearbeitete touristische Ziel überzeugte, die öffentlichen Mittel lagen bereit, Aus- und Umbau der Gaststätte kamen zügig voran. Heute bietet die gemütlich und doch modern eingerichtete Gaststätte 50 Gästen bequem Platz und Gelegenheit zum geruhsamen Speisen, daneben entstanden drei komplette Ferienwohnungen im Haus und fünf weitere in den unmittelbar anliegenden ehemaligen Bungalows, insgesamt 30 Betten mit zusätzlicher Aufbettung je nach Gästewunsch, gut Platz für eine komplette Reisegruppe. Ein technisch modern ausgerüsteter Seminarraum mit 45 Plätzen ist für Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen vorgesehen. Bereits am 1. August 1997 standen die Gratulanten zur Eröffnung der (Firma) mit Blumensträußen vor einer gastfreundlich gestalteten Ferienanlage, die erkennen ließ, dass der Betreiber sich mit Mut zum Risiko und mit Freude an seiner Arbeit wirtschaftlich effizient engagiert hatte. (Firma), so betonten alle Gratulanten, sei eine touristische Attraktion geworden in einem dem Gastverkehr förderlichen Umfeld, zu dem eine schöne Naturbühne und eine ausgesucht erholsame Landschaft gehörten. Der geschäftliche Erfolg, dies sei bereits erkennbar, gedeihe sozusagen auf allen Wegen. Daran glaubte damals auch (Name) noch, eingedenk der vor den versammelten Eröffnungs-Gratulanten nochmals ausgesprochenen fürsorglichen Zusage der Bürgermeisterin, das leidliche Problem der Zu- und Abfahrt als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur alsbald in einem der (Firma) zuträglichen Sinne aufzuarbeiten. Es klang auch ein Jahr nach der ersten Zusage alles immer noch prima. Und es gab daraufhin auch keinen Grund, auf die Vertragsangebote von verschiedenen Reiseveranstaltern nicht einzugehen. Immerhin waren diese Vertragsbindungen ja ein wesentlicher Teil der Geschäftsidee, die auch die touristisch interessierten Fördermitteljuroren zur Ausreichung öffentlicher Gelder bewogen. Das Geschäft florierte den Umständen entsprechend gut. Wäre denn der Zu- bzw. Abfahrtsweg inzwischen gebaut worden, die Umstände hätten kaum besser sein können. Nach mehrmaligen Erinnerungen, wie weit denn die Aktivitäten der Gemeinde (Name) hinsichtlich des Wegebaus am (Ort) gediehen seien, erfuhr (Name) aus der Gemeindeverwaltung zunehmend Ausweichendes, zuletzt sogar Ablehnendes. Die näheren Gründe sind bis auf den heutigen Tag wohlgehütetes kommunales Geheimnis geblieben. Als solches verbreitet es eine muffige Atmosphäre, weil es die Motive verbirgt, die eine öffentliche Verwaltung veranlassen, das Gedeihen eines Projektes zu blockieren, das in wesentlichen Teilen mit öffentlichen Fördermitteln errichtet wurde. (Name) sah eine Möglichkeit: Wenn die Gemeinde selbst den Weg nicht bauen wollte oder konnte, so beantragte er den Kauf des bereits vermessenen Areals, um die für sein Geschäft existenznotwendige Zu- bzw. Abfahrt auf eigene Kosten - veranschlagt sind (Summe) - als Privatstraße ausbauen zu lassen. Dieser Antrag, den hinaufführenden Wegteil betreffend und im Mai 1998 gestellt, wurde, so sagt er, dem Gemeinderat nicht vorgelegt, sondern gleich vom Tisch der Bürgermeisterin weg abschlägig beschieden. Einige Passagen der aus der Gemeindeverwaltung herannahenden Antwort enthielten diverse Hinweise. Der erste: Es handele sich bei der betreffenden Wegstrecke um einen allgemeinen Flurweg für die landwirtschaftliche Nutzung der anliegenden Grundstücke. Diese Auskunft berührte den in Rede stehende Antrag nicht. Der zweite: Dass der Ausbauzustand wie auch die gegenwärtige Wegeführung es nicht zulassen, hierauf öffentlichen Straßenverkehr im Sinne eines Gemeingebrauches in Auslegung von Paragraph 2 Abs. 1 und Paragraph 3 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz durchzuführen. Das klingt ziemlich schlau, war aber auch knapp an der eigentlichen Antragstellung vorbeiformuliert. Der dritte Hinweis folgt der Anleitung für unverstandene Administratoren nach der Devise, es habe zwar keiner gefragt, eine Antwort sei vorsorglich aber trotzdem vonnöten: Die öffentliche Zufahrt im gegenläufigen Verkehr zu Ihrem Gasthaus ist der obere Weg ausgehend von dessen Einmündung am Ortseingang. Es wird im weiteren darauf hingewiesen, dass wir zum einen jegliche Haftung für Unfälle für eingangs bezeichneten Weg ablehnen und zum anderen bei Nichtbefolgung unserer Hinweise uns weitere Schritte zur Unterbindung vorbehalten. Gleiches gilt für eigenmächtiges Handeln der Wegeumbauarbeiten. Auch das schielt kreuzweise am Problem vorbei: Der Antrag hatte zum Ziel, die Gemeindeverwaltung prüfen zu lassen, ob sie gewillt und in der Lage sei, den Weg an den Betreiber der (Firma) zu verkaufen, damit er ihn entsprechend seinen Erfordernissen auf eigene Kosten ausbauen könnte. Die sibyllinische Antwort ließ auf Ablehnung schließen. Drei Monate später, im Juli 1998 zeigte sich, dass der ursprüngliche Antrag in der Gemeindeverwaltung durchaus verstanden wurde, weil die Gemeinde sich in einem Schriftstück dazu bereit fand, (Name)ein vorm Haus befindliches Areal für Parkplätze mitsamt dem Grundstück des hinaufführenden Weges als Wertausgleich für zwei Garagen zu überlassen, die ursprünglich zum (Firma)-Grundstück gehörten, von der Gemeinde aber schon in den frühen 90er Jahren irrtümlich verkauft worden waren. Durch diesen Wertausgleich hätte ausreichend Raum für den privaten Wegebau als auch für die benötigte Parkfläche vor der Ferienanlage geschaffen werden können. (Name) nahm den Vorschlag der Gemeinde an - den Parkplatz nutzt er bereits, die Übertragung der Eigentumsrechte für das Wegegrundstück durch die Gemeinde steht noch aus. Wer soll sich da noch auskennen? Im Zuge der den hinaufführenden Weg betreffenden nebligen Verkaufsverweigerung veränderte sich auch der Standpunkt der Gemeindeverwaltung, die sich nunmehr ganz gegen den Ausbau der Zu- bzw. Abfahrt wandte - mit der Begründung, ein Anlieger fühle sich in seiner Ruhe gestört. (Firma) hatte sich unter der Feder der kommunalen Verantwortungsträger in das Gegenteil einer touristische Attraktion verwandelt, das Projekt war zu einem zu vernachlässigenden Faktor mit der gemeindespezifisch ausgeprägten Lizenz zum wirtschaftlichen Siechtum geworden. Im Bemühen, ihre Interessen zu wahren, verschlug es beide Problempartner nun in ein Labyrinth aus administrativen Blendwänden, in dem der eine, der aktive, sie zu überwinden trachtete, während der andere, der passive, sie nach rückversicherndem Ermessen als Schild so positionierte, wie es seinen Abwägungen zu nutzen schien. Beide strebten so mit sich steigernder Intensität auf einen Punkt zu, der sich zu einer Katastrophe auswachsen sollte. (Firma) braucht Gäste zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Die Gäste kommen nur über den Weg, den die verantwortlichen Vertreter der Gemeinde vor dem Aus- und Umbau versprochen haben. Die vertraglich gebundenen Reisebüros verlangen für ihre Kunden, die sich zu großen Teilen eines fortgeschrittenen Alters erfreuen, eine Zufahrt unmittelbar bis zur Gaststätte. Die Gemeinde entscheidet im Nachhinein, dass der Weg nicht gebaut wird. (Name) Ausweichlösungen sind nicht praktikabel, weder eine kurze Wanderstrecke vom Bus zum Mittagstisch und zurück noch eine Pendellinie mit dem Minibus werden von den Reiseveranstaltern akzeptiert. Die Reisebüros stornieren ihre Verträge oder drohen, sich ganz vom (Firma)-Projekt zu lösen. Beide sich in ihren Standpunkten verhärtenden Seiten starten jetzt den Versuch, die Ecken des Labyrinths abzuschleifen, sie zu durchbrechen, den Weg mit verbogenen Methoden doch noch befahrbar zu machen. Noch gab es Verträge, noch war ja nach der Aussage des Ortsbürgermeisters der Ausbau der Zu- und Abfahrt das Ziel. (Name) beabsichtigte, die notwendige Befestigung selbst in die Hand zu nehmen: Wir wollten die Straße nun selbst ausbauen, weil mir daran lag, die Verträge einzuhalten. Wir hatten ein Angebot der vorgesehenen Baufirma bereits akzeptiert. Trotz allem gingen wir noch vom guten Willen der Gemeinde aus, denn unser Engagement bei der Befestigung der Straße hätte die Gemeinde keinen Pfennig gekostet. Bei einer Gemeindeversammlung fragten die (Ort) Bürger, verwundert über den unverständlichen Hickhack, wie denn nun die Kommunaladministration über die weiteren Versorgungsverfahren hinsichtlich der einzigen Gaststätte im Ort denke. Die schlichte Antwort aus Baudezernentenmund barg das Ei des Kolumbus: Wenn jemand die hinaufführende Zufahrt zu nutzen gedenke, so genüge es, einen Sack über das weigernde Schild zu ziehen. Der unmittelbare Weg von der Kreisstraße hinauf zur (Firma) war also von den Gemeindebehörden ganz gesperrt worden. Als ob sie dem Ganzen die Krone aufsetzen wolle, deklarierte sie das ins Dorf abfallende Teilstück des Weges zusätzlich als nur begrenzt befahrbar für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Damit war auch die Versorgung der Gaststätte auf übliche Art und Weise nicht mehr möglich. Dem Inhaber der (Firma) stieg damit das Wasser bis über den Scheitel. Daraufhin kam es in (Ort) zu einer Unterschriftenaktion, an der sich 106 Bürger beteiligten. Der Landrat wurde aufgefordert, sich des leidigen Wegeproblems anzunehmen. Und prompt kam es zum Ortstermin, und alle gaben sich die Ehre: Inhaber der (Firma), Bürgermeisterin, Baudezernent der Gemeinde, Baudezernent des Kreises, und ein persönlicher Abgesandter des Landrats. Nach Prüfung durch Augenschein kam es zu Festlegungen mit dem Ziel, dass eine zeitnahe Problemlösung sowohl im Interesse des Gewerbetreibenden als auch im Sinne der Gemeinde und des Landkreises, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Wirtschafts- und Tourismusförderung angestrebt werden sollte. Die Bürgermeisterin würde erstens eine Genehmigung formulieren, damit der hinabführende, dem Ort zustrebende Wegteil nun für Versorgungsfahrzeuge frei sei. Die Gemeindeverwaltung sollte zweitens alles vorbereiten, damit der hinaufführende Wegteil an (Name) zum Zwecke des sichernden Ausbaus verkauft werden könne. Das unter dem ersten Punkt die Versorgung betreffende Dokument lag alsbald vor. Die kommunalen Vorbereitungen für den Verkauf der unter dem zweiten Punkt geforderten Maßnahmen ziehen sich bis heute hin. Die Zusammenkunft war im September 1998. Bislang blieb allen außerkommunalen Beteiligten schleierhaft, welche wirklich stichhaltigen Gründe die Gemeindeverwaltung vorzubringen hatte, den eigenen Ausbau oder den Verkauf zwecks privatem Ausbau des hinaufführenden Wegteils an den Inhaber der (Firma) zu verhindern. (Name): Eines Tages kam unser Hausmeister mit der Aufforderung des Ortsbürgermeisters (Name), wir sollten auf der heraufführenden Strecke den Huckel und die Bäume wegmachen, damit, wenn das Erdkabel für die 20-KV-Stromleitung dem Weg entlang verlegt sei, es mit dem Ausbau und der Befestigung weitergehen könne. Denn uns stand ja, da die gesamte Wegstrecke aufgebaggert war, das Wasser schon bis zum Hals. Ich hatte Urlauber hier, ein weiterer Reiseveranstalter bereitete seine Anreise vor, aber nach beiden Seiten gab es keine Zu- bzw. Abfahrt, weil mich kein Mensch vorher über geplante Baumaßnahmen informiert hatte. Am 23. Juni 1999, nachdem auf dem hinaufführenden Wegstück, das ich kaufen wollte, das Kabel verlegt und der Graben wieder zugeschüttet war, sprach ich den Ortsbürgermeister an, wie es nun mit den kommunalen Vorstellungen über Zu- und Abfahrt bestellt sei. Er versuchte mir zu helfen und führte in meinem Beisein ein Telefongespräch mit der Bürgermeisterin. Aufgrund dessen gab er mir die Auskunft, wenn mir bis 15 Uhr keine andere Entscheidung - ob telefonisch oder persönlich - zur Kenntnis gebracht werde, sei bis auf weiteres das hinaufführende Wegstück meine Zu- bzw. Abfahrt. Ein Schild solle darauf hinweisen, dass lediglich bis zur (Firma) Fahrtmöglichkeit bestehe, weil dahinter, auf der in den Ort hinabführenden Strecke, noch für das Kabel gegraben werde, es sich also um eine Sackgasse handele. Das Schild solle nach vollendeter Stromkabelverlegung leicht wieder wegzunehmen sein. Das reguläre Zufahrtsverbotsschild dürfe bis dahin mit einem übergebundenen Sack für ungültig erklärt werden. Und weil mir gegenüber weder telefonisch noch persönlich diese Verabredung widerrufen wurde, handelte ich danach. Die Frage, warum dieses mit dem Sack verhängte Schild drei Tage später auf meinem Parkplatz vorm Haus lag, kann ich nicht beantworten. Ich habe zwar den Sack übergespülpt und ihn festgebunden, das Schild selbst habe ich aber nicht entfernt. Gemäß der Auskunft des Ortsbürgermeisters über die zeitweilige Zu- und Abfahrt haben wir Straßendeckenabrieb besorgt und aufgetragen, auch weil wir davon ausgingen, dass nach der Kabelverlegearbeit die vorgesehenen Ausbauarbeiten weitergehen sollten. Doch noch während dieser Bemühungen wurde uns aus der Gemeindeverwaltung Baustopp auferlegt. Und dann ist der katastrophale Unfall passiert. Der Aufstieg ist heute notdürftig befestigt und ohne Zufahrtserlaubnis. Er müsste nach den gebotenen Sicherheitsbestimmungen von Grund auf ausgebaut werden. Der Abstieg ins Dorf ist zwar befestigt, aber eng und nach wie vor nur für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gewicht zugelassen. (Name) hatte eine gute Idee und hat sie mit Tatkraft unter der Voraussetzung kommunaler Versprechungen umgesetzt. Die Gemeinde zog ihre Versprechungen zurück. (Name) steht mit seinen Investitionen und den Rückforderungen der Banken im Regen, seine wirtschaftliche Existenz ist gefährdet. Eine gerichtliche Untersuchung des Unfalls, bei dem ein besetzter Reisebus, der über den notdürftig befestigten Weg die Ferienanlage (Firma) zu erreichen trachtete, die Böschung hinunterstürzte und drei Fahrgäste zu Tode kamen, ist noch nicht beendet. Die Gemeindeverwaltung (Ort) hüllt sich in Schweigen.
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