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Langer Weg ins Nichts
 
Ein Unternehmer steht im Regen

Im März 1997, als der Um- und Ausbau der (Firma) zur Debatte stand, kamen
(Name), der Inhaber, und (Name), Leiter der Baustelle in spe, zum ersten
Gespräch im Büro der Bürgermeisterin von (Ort, Name), zusammen. Bei dieser
Gelegenheit war unter anderem auch die Zufahrt ein Thema. Beide Männer
bekamen die Auskunft, dass die Erreichbarkeit der (Firma) über die ja
bereits vorhandenen Wege ihre Sorge nicht sein solle, schließlich sei das
unternehmerische Engagement ein willkommener praktischer Beitrag zur
Förderung des Tourismus, den die Gemeinde wohl zu schätzen wisse. Die
Gemeindeverwaltung (Ort) würde den Ausbau des Weges in die eigenen Hände
nehmen. Zu diesem Zeitpunkt war nach eigenem Bekunden aller Beteiligten
klar, dass ohne eine belastbare Zu- und Abfahrt, die sowohl für das
Heranbringen der Versorgungsgüter als auch für die per Omnibus oder Pkw
anreisenden Gäste geeignet sein musste, das Unternehmenskonzept des
Betreibers der (Firma) nicht verwirklicht werden konnte. (Firmenname) liegt
an der Sonnenseite des Steinberges. Zur (Firma) führt ein 288 Meter langer
Weg, der, von der Kreisstraße aus Richtung (Ort) rechts ab kommend, den
Südwesthang des Steinbergs zwischen 8 und 14 Prozent hinansteigt, an der
(Firmenname) vorbeikommt und etwa 200 Meter wieder hinabfällt mitten in den
Ort (...).

Die Geschichte begann mit dem Fleischkombinat, das nach den in der DDR
gängigen Möglichkeiten im schönen Tal des (Ort) ein Urlaubsrefugium schuf,
sowohl für die eigene Belegschaft als auch als Austauschobjekt im Wechsel
mit anderen Betrieben nach dem Verfahren unsere gegen eure Urlauber. Der
übernehmende Nachfolger (Name) entledigte sich des den neuen
Geschäftsinteressen nicht gemäßen Objektes durch Verkauf. Der neue
Eigentümer war (Name). Er erblickte in dem vakanten Ferienobjekt eine seinen
beruflichen Interessen entgegenkommende Chance und erwarb das Anwesen,
nachdem er von der Gemeindeverwaltung (Name) die Zusicherung erhielt, die
Kommune würde das Zufahrtsproblem lösen. Denn, wie gesagt, ohne eine
funktionierende Zufahrt bliebe das Betreiben der Ferienanlage eine
Wunschvorstellung, betriebswirtschaftlicher Unsinn. Und weil die Zusage der
Bürgermeisterin vorlag, begann die Ausarbeitung eines schlüssigen
Unternehmenskonzeptes, auf dessen Grundlage Fördergelder beantragt werden
konnten. Das darin ausgearbeitete touristische Ziel überzeugte, die
öffentlichen Mittel lagen bereit, Aus- und Umbau der Gaststätte kamen zügig
voran.
Heute bietet die gemütlich und doch modern eingerichtete Gaststätte 50
Gästen bequem Platz und Gelegenheit zum geruhsamen Speisen, daneben
entstanden drei komplette Ferienwohnungen im Haus und fünf weitere in den
unmittelbar anliegenden ehemaligen Bungalows, insgesamt 30 Betten mit
zusätzlicher Aufbettung je nach Gästewunsch, gut Platz für eine komplette
Reisegruppe. Ein technisch modern ausgerüsteter Seminarraum mit 45 Plätzen
ist für Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen vorgesehen. Bereits
am 1. August 1997 standen die Gratulanten zur Eröffnung der (Firma) mit
Blumensträußen vor einer gastfreundlich gestalteten Ferienanlage, die
erkennen ließ, dass der Betreiber sich mit Mut zum Risiko und mit Freude an
seiner Arbeit wirtschaftlich effizient engagiert hatte. (Firma), so betonten
alle Gratulanten, sei eine touristische Attraktion geworden in einem dem
Gastverkehr förderlichen Umfeld, zu dem eine schöne Naturbühne und eine
ausgesucht erholsame Landschaft gehörten. Der geschäftliche Erfolg, dies sei
bereits erkennbar, gedeihe sozusagen auf allen Wegen.
Daran glaubte damals auch (Name) noch, eingedenk der vor den versammelten
Eröffnungs-Gratulanten nochmals ausgesprochenen fürsorglichen Zusage der
Bürgermeisterin, das leidliche Problem der Zu- und Abfahrt als Bestandteil
der kommunalen Infrastruktur alsbald in einem der (Firma) zuträglichen Sinne
aufzuarbeiten. Es klang auch ein Jahr nach der ersten Zusage alles immer
noch prima. Und es gab daraufhin auch keinen Grund, auf die Vertragsangebote
von verschiedenen Reiseveranstaltern nicht einzugehen. Immerhin waren diese
Vertragsbindungen ja ein wesentlicher Teil der Geschäftsidee, die auch die
touristisch interessierten Fördermitteljuroren zur Ausreichung öffentlicher
Gelder bewogen.
Das Geschäft florierte den Umständen entsprechend gut. Wäre denn der Zu-
bzw. Abfahrtsweg inzwischen gebaut worden, die Umstände hätten kaum besser
sein können. Nach mehrmaligen Erinnerungen, wie weit denn die Aktivitäten
der Gemeinde (Name) hinsichtlich des Wegebaus am (Ort) gediehen seien,
erfuhr (Name) aus der Gemeindeverwaltung zunehmend Ausweichendes, zuletzt
sogar Ablehnendes. Die näheren Gründe sind bis auf den heutigen Tag
wohlgehütetes kommunales Geheimnis geblieben. Als solches verbreitet es eine
muffige Atmosphäre, weil es die Motive verbirgt, die eine öffentliche
Verwaltung veranlassen, das Gedeihen eines Projektes zu blockieren, das in
wesentlichen Teilen mit öffentlichen Fördermitteln errichtet wurde.
(Name) sah eine Möglichkeit: Wenn die Gemeinde selbst den Weg nicht bauen
wollte oder konnte, so beantragte er den Kauf des bereits vermessenen
Areals, um die für sein Geschäft existenznotwendige Zu- bzw. Abfahrt auf
eigene Kosten - veranschlagt sind (Summe) - als Privatstraße ausbauen zu
lassen. Dieser Antrag, den hinaufführenden Wegteil betreffend und im Mai
1998 gestellt, wurde, so sagt er, dem Gemeinderat nicht vorgelegt, sondern
gleich vom Tisch der Bürgermeisterin weg abschlägig beschieden. Einige
Passagen der aus der Gemeindeverwaltung herannahenden Antwort enthielten
diverse Hinweise. Der erste: Es handele sich bei der betreffenden Wegstrecke
um einen allgemeinen Flurweg für die landwirtschaftliche Nutzung der
anliegenden Grundstücke. Diese Auskunft berührte den in Rede stehende
Antrag nicht. Der zweite: Dass der Ausbauzustand wie auch die gegenwärtige
Wegeführung es nicht zulassen, hierauf öffentlichen Straßenverkehr im Sinne
eines Gemeingebrauches in Auslegung von Paragraph 2 Abs. 1 und Paragraph 3
Abs. 2 Thüringer Straßengesetz durchzuführen. Das klingt ziemlich schlau,
war aber auch knapp an der eigentlichen Antragstellung vorbeiformuliert. Der
dritte Hinweis folgt der Anleitung für unverstandene Administratoren nach
der Devise, es habe zwar keiner gefragt, eine Antwort sei vorsorglich aber
trotzdem vonnöten: Die öffentliche Zufahrt im gegenläufigen Verkehr zu
Ihrem Gasthaus ist der obere Weg ausgehend von dessen Einmündung am
Ortseingang. Es wird im weiteren darauf hingewiesen, dass wir zum einen
jegliche Haftung für Unfälle für eingangs bezeichneten Weg ablehnen und zum
anderen bei Nichtbefolgung unserer Hinweise uns weitere Schritte zur
Unterbindung vorbehalten. Gleiches gilt für eigenmächtiges Handeln der
Wegeumbauarbeiten. Auch das schielt kreuzweise am Problem vorbei: Der
Antrag hatte zum Ziel, die Gemeindeverwaltung prüfen zu lassen, ob sie
gewillt und in der Lage sei, den Weg an den Betreiber der (Firma) zu
verkaufen, damit er ihn entsprechend seinen Erfordernissen auf eigene Kosten
ausbauen könnte. Die sibyllinische Antwort ließ auf Ablehnung schließen.
Drei Monate später, im Juli 1998 zeigte sich, dass der ursprüngliche Antrag
in der Gemeindeverwaltung durchaus verstanden wurde, weil die Gemeinde sich
in einem Schriftstück dazu bereit fand, (Name)ein vorm Haus befindliches
Areal für Parkplätze mitsamt dem Grundstück des hinaufführenden Weges als
Wertausgleich für zwei Garagen zu überlassen, die ursprünglich zum
(Firma)-Grundstück gehörten, von der Gemeinde aber schon in den frühen 90er
Jahren irrtümlich verkauft worden waren. Durch diesen Wertausgleich hätte
ausreichend Raum für den privaten Wegebau als auch für die benötigte
Parkfläche vor der Ferienanlage geschaffen werden können. (Name) nahm den
Vorschlag der Gemeinde an - den Parkplatz nutzt er bereits, die Übertragung
der Eigentumsrechte für das Wegegrundstück durch die Gemeinde steht noch
aus. Wer soll sich da noch auskennen?
Im Zuge der den hinaufführenden Weg betreffenden nebligen
Verkaufsverweigerung veränderte sich auch der Standpunkt der
Gemeindeverwaltung, die sich nunmehr ganz gegen den Ausbau der Zu- bzw.
Abfahrt wandte - mit der Begründung, ein Anlieger fühle sich in seiner Ruhe
gestört. (Firma) hatte sich unter der Feder der kommunalen
Verantwortungsträger in das Gegenteil einer touristische Attraktion
verwandelt, das Projekt war zu einem zu vernachlässigenden Faktor mit der
gemeindespezifisch ausgeprägten Lizenz zum wirtschaftlichen Siechtum
geworden.
Im Bemühen, ihre Interessen zu wahren, verschlug es beide Problempartner nun
in ein Labyrinth aus administrativen Blendwänden, in dem der eine, der
aktive, sie zu überwinden trachtete, während der andere, der passive, sie
nach rückversicherndem Ermessen als Schild so positionierte, wie es seinen
Abwägungen zu nutzen schien. Beide strebten so mit sich steigernder
Intensität auf einen Punkt zu, der sich zu einer Katastrophe auswachsen
sollte.
(Firma) braucht Gäste zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Die Gäste
kommen nur über den Weg, den die verantwortlichen Vertreter der Gemeinde vor
dem Aus- und Umbau versprochen haben. Die vertraglich gebundenen Reisebüros
verlangen für ihre Kunden, die sich zu großen Teilen eines fortgeschrittenen
Alters erfreuen, eine Zufahrt unmittelbar bis zur Gaststätte. Die Gemeinde
entscheidet im Nachhinein, dass der Weg nicht gebaut wird. (Name)
Ausweichlösungen sind nicht praktikabel, weder eine kurze Wanderstrecke vom
Bus zum Mittagstisch und zurück noch eine Pendellinie mit dem Minibus werden
von den Reiseveranstaltern akzeptiert. Die Reisebüros stornieren ihre
Verträge oder drohen, sich ganz vom (Firma)-Projekt zu lösen.
Beide sich in ihren Standpunkten verhärtenden Seiten starten jetzt den
Versuch, die Ecken des Labyrinths abzuschleifen, sie zu durchbrechen, den
Weg mit verbogenen Methoden doch noch befahrbar zu machen. Noch gab es
Verträge, noch war ja nach der Aussage des Ortsbürgermeisters der Ausbau der
Zu- und Abfahrt das Ziel. (Name) beabsichtigte, die notwendige Befestigung
selbst in die Hand zu nehmen: Wir wollten die Straße nun selbst ausbauen,
weil mir daran lag, die Verträge einzuhalten. Wir hatten ein Angebot der
vorgesehenen Baufirma bereits akzeptiert. Trotz allem gingen wir noch vom
guten Willen der Gemeinde aus, denn unser Engagement bei der Befestigung der
Straße hätte die Gemeinde keinen Pfennig gekostet. Bei einer
Gemeindeversammlung fragten die (Ort) Bürger, verwundert über den
unverständlichen Hickhack, wie denn nun die Kommunaladministration über die
weiteren Versorgungsverfahren hinsichtlich der einzigen Gaststätte im Ort
denke. Die schlichte Antwort aus Baudezernentenmund barg das Ei des
Kolumbus: Wenn jemand die hinaufführende Zufahrt zu nutzen gedenke, so
genüge es, einen Sack über das weigernde Schild zu ziehen.
Der unmittelbare Weg von der Kreisstraße hinauf zur (Firma) war also von den
Gemeindebehörden ganz gesperrt worden. Als ob sie dem Ganzen die Krone
aufsetzen wolle, deklarierte sie das ins Dorf abfallende Teilstück des Weges
zusätzlich als nur begrenzt befahrbar für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen
Gesamtgewicht. Damit war auch die Versorgung der Gaststätte auf übliche Art
und Weise nicht mehr möglich. Dem Inhaber der (Firma) stieg damit das Wasser
bis über den Scheitel.
Daraufhin kam es in (Ort) zu einer Unterschriftenaktion, an der sich 106
Bürger beteiligten. Der Landrat wurde aufgefordert, sich des leidigen
Wegeproblems anzunehmen. Und prompt kam es zum Ortstermin, und alle gaben
sich die Ehre: Inhaber der (Firma), Bürgermeisterin, Baudezernent der
Gemeinde, Baudezernent des Kreises, und ein persönlicher Abgesandter des
Landrats. Nach Prüfung durch Augenschein kam es zu Festlegungen mit dem
Ziel, dass eine zeitnahe Problemlösung sowohl im Interesse des
Gewerbetreibenden als auch im Sinne der Gemeinde und des Landkreises, nicht
zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Wirtschafts- und Tourismusförderung
angestrebt werden sollte. Die Bürgermeisterin würde erstens eine
Genehmigung formulieren, damit der hinabführende, dem Ort zustrebende
Wegteil nun für Versorgungsfahrzeuge frei sei. Die Gemeindeverwaltung sollte
zweitens alles vorbereiten, damit der hinaufführende Wegteil an (Name) zum
Zwecke des sichernden Ausbaus verkauft werden könne. Das unter dem ersten
Punkt die Versorgung betreffende Dokument lag alsbald vor. Die kommunalen
Vorbereitungen für den Verkauf der unter dem zweiten Punkt geforderten
Maßnahmen ziehen sich bis heute hin. Die Zusammenkunft war im September
1998. Bislang blieb allen außerkommunalen Beteiligten schleierhaft, welche
wirklich stichhaltigen Gründe die Gemeindeverwaltung vorzubringen hatte, den
eigenen Ausbau oder den Verkauf zwecks privatem Ausbau des hinaufführenden
Wegteils an den Inhaber der (Firma) zu verhindern.
(Name): Eines Tages kam unser Hausmeister mit der Aufforderung des
Ortsbürgermeisters (Name), wir sollten auf der heraufführenden Strecke den
Huckel und die Bäume wegmachen, damit, wenn das Erdkabel für die
20-KV-Stromleitung dem Weg entlang verlegt sei, es mit dem Ausbau und der
Befestigung weitergehen könne. Denn uns stand ja, da die gesamte Wegstrecke
aufgebaggert war, das Wasser schon bis zum Hals. Ich hatte Urlauber hier,
ein weiterer Reiseveranstalter bereitete seine Anreise vor, aber nach beiden
Seiten gab es keine Zu- bzw. Abfahrt, weil mich kein Mensch vorher über
geplante Baumaßnahmen informiert hatte. Am 23. Juni 1999, nachdem auf dem
hinaufführenden Wegstück, das ich kaufen wollte, das Kabel verlegt und der
Graben wieder zugeschüttet war, sprach ich den Ortsbürgermeister an, wie es
nun mit den kommunalen Vorstellungen über Zu- und Abfahrt bestellt sei. Er
versuchte mir zu helfen und führte in meinem Beisein ein Telefongespräch mit
der Bürgermeisterin. Aufgrund dessen gab er mir die Auskunft, wenn mir bis
15 Uhr keine andere Entscheidung - ob telefonisch oder persönlich - zur
Kenntnis gebracht werde, sei bis auf weiteres das hinaufführende Wegstück
meine Zu- bzw. Abfahrt. Ein Schild solle darauf hinweisen, dass lediglich
bis zur (Firma) Fahrtmöglichkeit bestehe, weil dahinter, auf der in den Ort
hinabführenden Strecke, noch für das Kabel gegraben werde, es sich also um
eine Sackgasse handele. Das Schild solle nach vollendeter
Stromkabelverlegung leicht wieder wegzunehmen sein. Das reguläre
Zufahrtsverbotsschild dürfe bis dahin mit einem übergebundenen Sack für
ungültig erklärt werden. Und weil mir gegenüber weder telefonisch noch
persönlich diese Verabredung widerrufen wurde, handelte ich danach. Die
Frage, warum dieses mit dem Sack verhängte Schild drei Tage später auf
meinem Parkplatz vorm Haus lag, kann ich nicht beantworten. Ich habe zwar
den Sack übergespülpt und ihn festgebunden, das Schild selbst habe ich aber
nicht entfernt. Gemäß der Auskunft des Ortsbürgermeisters über die
zeitweilige Zu- und Abfahrt haben wir Straßendeckenabrieb besorgt und
aufgetragen, auch weil wir davon ausgingen, dass nach der Kabelverlegearbeit
die vorgesehenen Ausbauarbeiten weitergehen sollten. Doch noch während
dieser Bemühungen wurde uns aus der Gemeindeverwaltung Baustopp auferlegt.
Und dann ist der katastrophale Unfall passiert.
Der Aufstieg ist heute notdürftig befestigt und ohne Zufahrtserlaubnis. Er
müsste nach den gebotenen Sicherheitsbestimmungen von Grund auf ausgebaut
werden. Der Abstieg ins Dorf ist zwar befestigt, aber eng und nach wie vor
nur für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gewicht zugelassen.
(Name) hatte eine gute Idee und hat sie mit Tatkraft unter der Voraussetzung
kommunaler Versprechungen umgesetzt. Die Gemeinde zog ihre Versprechungen
zurück. (Name) steht mit seinen Investitionen und den Rückforderungen der
Banken im Regen, seine wirtschaftliche Existenz ist gefährdet. Eine
gerichtliche Untersuchung des Unfalls, bei dem ein besetzter Reisebus, der
über den notdürftig befestigten Weg die Ferienanlage (Firma) zu erreichen
trachtete, die Böschung hinunterstürzte und drei Fahrgäste zu Tode kamen,
ist noch nicht beendet. Die Gemeindeverwaltung (Ort) hüllt sich in
Schweigen.