Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Willkommen auf der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit, Neustädter Straße 115, D-98667 Schönbrunn, vertreten durch Klaus Brückner.
(folgend: "Büro für Öffentlichkeitsarbeit")

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Büros für Öffentlichkeitsarbeit (folgend: "AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit und uneingeschränkt geschäftsfähigen natürlichen sowie juristischen Personen, die das Angebot des Büros für Öffentlichkeitsarbeit nutzen (folgend: "Auftraggeber"). Die AGB betreffen die Nutzung der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit, zugänglich über
http://www.bruecknerklaus.de und
http://www.briefe-reden.de
(folgend: "Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit").


Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit vollständig oder Ausschnittweise ermöglichen.

Diese AGB treten vom l. August 2003 an für alle Auftraggeber des Büros für Öffentlichkeitsarbeit in Kraft.

Indem Sie die Schaltfläche Ich akzeptiere die AGB anklicken, sind Sie mit den nachfolgenden AGB des Büros für Öffentlichkeitsarbeit einverstanden und schließen mit ihm einen Vertrag über die Nutzung der vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit angebotenen Leistungen. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der geltenden Preisliste nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten, die für das Nutzen der Leistungen des Büros für Öffentlichkeitsarbeit zutreffen, können Sie beim Büro für Öffentlichkeitsarbeit direkt anfordern. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangen nur Gültigkeit, wenn sie vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit eigens in Schriftform akzeptiert werden. Änderungen dieser AGB - mit Ausnahme von bereits vereinbarten Entgelten und Leistungsinhalten - darf das Büro für Öffentlichkeitsarbeit jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände entstehen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Diese Änderungen werden dem Auftraggeber durch das Büro für Öffentlichkeitsarbeit schriftlich mitgeteilt. Machen Auftraggeber oder Auftragnehmer stillschweigend keinen Gebrauch von ihnen zustehenden Rechten, so stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte dar. Für die unter diese AGB gefassten Leistungen ist deutsches Recht bindend.

Sie können Ihre Zustimmung zur Nutzung der Leistungen des Büros für Öffentlichkeitsarbeit und zu diesen AGB innerhalb von zwei Tagen nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an Büro für Öffentlichkeitsarbeit, Neustädter Straße 115, D-98667 Schönbrunn, oder senden Sie eine E-Mail an info@bruecknerklaus.de
Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot des Büros für Öffentlichkeitsarbeit über die Frist von zwei Kalendertagen nach Auftragserteilung akzeptiert haben.
Etwaige Beanstandungen oder Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an das Büro für Öffentlichkeitsarbeit, Neustädter Straße 115, D-98667 Schönbrunn, oder senden Sie eine E-Mail an info@bruecknerklaus.de.

1. Leistungen
Die Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit ist die Darstellung von Angeboten und eine Möglichkeit, einen Vertrag über eine Leistung zu schließen, die den dargestellten Angeboten entspricht. Die Erfüllung der über die Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Vertragspartnern. Die Nutzung der Angebote auf der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit setzt das Annehmen der Angebote und dieser AGB voraus.


Nimmt das Büro für Öffentlichkeitsarbeit den Auftrag an, kommt ein Vertrag über die Nutzung seiner Leistungen zustande. Ein Anspruch auf Leistungen, die sich aus dem Angebot der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit ableiten lassen, besteht nicht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich fixierten Auftrag durch den Auftraggeber. Die dem Auftrag beigegebenen Daten werden gegenüber Dritten vertraulich behandelt. Sie unterliegen den bundesgesetzlich dafür festgeschriebenen Bestimmungen des Quellenschutzes. Der Auftraggeber als Besteller eines Textes verpflichtet sich, im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung um alle den Inhalt betreffenden Einwände durch Dritte, das Büro für Öffentlichkeitsarbeit bezüglich entstehender Kosten oder anderer aus den inhaltlichen Aussagen entstehenden Konsequenzen schadlos zu halten. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Aufträge, deren Inhalte den Verfassungsgarantien oder anderen gesetzlichen oder gesetzesgleichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen, werden vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit nicht angenommen. Wenn nicht anders vereinbart, bleibt das Auftragsergebnis im Sinne §§ 1 und 2 UrhG geistiges Eigentum des Büros für Öffentlichkeitsarbeit. Es geht allein das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG an den vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit gelieferten Texten ab Vertragsende auf den Auftraggeber über. Weitergehende Rechte des Auftraggebers, insbesondere solche, die sich aus Bedingungen ergeben, die den Festlegungen der §§ 36 und 37 UrhG zuwiderlaufen, sind ausgeschlossen. Der Auftrag wird per E-Mail oder per Postsendung ausgeführt. Anspruch auf die Nutzung der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler usw. ergeben. Das Büro für Öffentlichkeitsarbeit behält sich das Recht vor, seine Leistungen zeitweilig zu beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. Das Büro für Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt in diesen Fällen im Rahmen seiner Möglichkeiten die berechtigten Interessen der Auftraggeber. Für Arbeiten am System gibt es planmäßige und angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit nicht erreichbar sind. Diese Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die Sicherheit sowie die Integrität der Server zu wahren, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen der Software und gespeicherter Daten.

Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Arbeitsergebnissen oder Aufträgen behindert, werden im Rahmen der verbliebenen Möglichkeiten entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Die Lieferung der Texte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Preisangabe erfolgt in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Erstaufträgen unbekannter Auftraggeber behält sich das Büro für Öffentlichkeitsarbeit die Wahl auf Vorauskasse vor.

2. Vertragsbeginn
Der Vertrag wird ausgelöst mit dem Klicken auf das im Auftragstool erkennbare Kästchen, wenn dort ein Häkchen erscheint. Damit wird erkennbar, dass der Auftraggeber die AGB anerkennt. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn er vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit angenommen wird. Die Annahme des Auftrages wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Mit Vertragsbeginn werden die im Vertrag vereinbarten Entgelte von beiden Seiten in voller Höhe anerkannt. Die Rechnung ist zahlbar nach Erhalt. Der jeweilige Text bleibt bis zur völligen Entrichtung des Entgelts in all seinen Erscheinungsformen urheberrechtliches und kaufmännisches Eigentum des Büros für Öffentlichkeitsarbeit im Sinne § 455 BGB. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Seiten Hildburghausen. Wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung des per Rechnung ausgewiesenen Entgelts in Verzug gerät, ist das Büro für Öffentlichkeitsarbeit zur Erhebung von Zinsen in Höhe von 7,5 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechtigt. Der Auftraggeber kann innerhalb einer für den Einzelauftrag schriftlich vereinbarten Frist oder nach dem Auslösen des Auftrags vom Vertrag zurücktreten. Wenn kein anderer Grund vorliegt, gilt eine Rücktritts- bzw. Widerrufungsfrist von 48 Stunden. Eventuelle Kosten, die durch Rücktritt oder Widerruf entstehen, trägt der Auftraggeber.


3. Laufzeit
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses endet mit der Lieferung des bestellten Textes und dem Begleichen der Entgeltforderung auf dem Konto des Büros für Öffentlichkeitsarbeit. Bei Vorkasse endet das Vertragsverhältnis mit der Lieferung des bestellten Textes.


4. Kündigung und Beanstandungen
Der Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer binnen 48 Stunden nach dem Vertragsbeginn gekündigt werden. Das darüber hinausgehende Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle schwerer Vertragsverstöße bleibt davon unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber gibt im Auftrag die von ihm gewünschten inhaltlichen Vorgaben durch den Eintrag in das auf der Internetseite des Büros für Öffentlichkeitsarbeit dafür vorgesehenen Schriftfeldes. Als Voraussetzung für einen Vertrag hat der Auftraggeber vor dem Anklicken des Kästchens im Auftragstool die vertragsgemäß im Auftrag formulierten Kriterien des gelieferten Textes geprüft. Der Auftraggeber legt die einzelnen Stadien der Textentwicklung fest. Die dem Auftrag folgende Stufe ist ein Korrekturtext der ersten Fassung. Eine erste Textfassung geht dem Auftraggeber für Korrekturen innerhalb einer von ihm gewünschten Frist zu. Der Auftraggeber korrigiert diese Fassung nach seinen Wünschen, wie auch eventuell erforderliche weitere Textfassungen auf diese Weise von ihm genau geprüft werden. Ein Text ist fertig, wenn der Auftraggeber ihn abnimmt und eine Fertigungsreifeerklärung schriftlich quittiert, die der letzten Fassung beigefügt ist. Die Gefahr etwaiger inhaltlicher Fehler geht mit der Endabnahme des Textes durch die Fertigungsreifeerklärung zur Gänze auf den Auftraggeber über.


5. Entgelte
Die Entgelte für Leistungen des Büros für Öffentlichkeitsarbeit sind an die jeweils letztgültigen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten angelehnt, werden aber in aller Regel vor Angebotsannahme je nach Leistungsaufwand frei und schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung. Die Zahlung der Entgelte erfolgt per Überweisung gemäß der die Leistung darlegenden Rechnung auf das angegebene Konto des Büros für Öffentlichkeitsarbeit. Eventuell entstehende Kosten bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber zu tragen.


6. Datenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, gemäß § 6 TDSG für seine geschäftsmäßigen Aufträge Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben. Der Auftraggeber ist für alle von ihm dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit überlassenen Daten und Inhalte selbst verantwortlich, dies gilt insbesondere auch für die Sicherheit der Daten bei der Übertragung. Inhaltliche Zulieferungen - auf Datenträgern herausgegebene oder elektronisch übertragene Daten - durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingesetzten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Büros für Öffentlichkeitsarbeit. Dies gilt nicht für inhaltliche Daten, die nicht verarbeitungsfähig, unlesbar, ohne erkennbaren gedanklichen Zusammenhang sind, grundgesetzlichen Vorgaben zuwiderlaufen oder deren erkennbare inhaltliche Mängel eine tiefere Prüfung erübrigen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit überlassenes Material zur inhaltlichen Gestaltung bestellter Texte frei von Ansprüchen Dritter ist bzw. die Copyright-Fragen eindeutig geklärt sind. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls einverstanden, dass im Falle der Glaubhaftmachung von Ansprüchen Dritter an Inhalten, die den jeweiligen Auftrag betreffen, diese ausreichend gekennzeichnet werden. Alle Kosten, die aus der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Texten, Textteilen oder anderen Inhalten eines dritten Autors entstehen, trägt der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auf den Übertragungswegen des Internets in der Regel für Dritte die Möglichkeit besteht, von Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Für auf dem Postweg versandte Inhalte gilt dies sinngemäß auch. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.


7. Datensicherheit
Von allen Inhalten, die der Auftraggeber dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit mitteilt, stellt er für sich eine Sicherheitskopie her. Im Fall eines eintretenden Datenverlustes überträgt der Auftraggeber die entsprechenden Datenbestände erneut unentgeltlich an das Büro für Öffentlichkeitsarbeit. Von allen Daten, die auftragsgemäß als erbrachte Leistung an den Auftraggeber übermittelt werden, stellt das Büro für Öffentlichkeitsarbeit eine Sicherheitskopie her. Sollen Daten in ihrer jeweiligen Form versichert werden, so besorgt das bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst.


8. Haftung
Das Büro für Öffentlichkeitsarbeit haftet nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Dies gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung bezieht sich auf vertragliche wie außervertragliche Ansprüche. Die Haftung ist im betreffenden Fall höchstens bis auf den Auftragswert beschränkt.


9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen haben keine rechtliche Wirkung.


10. Salvatorische Klausel
Sollten in diesen AGB einzelne Bestimmungen fehlen oder sollten sie Regelungen enthalten, die ganz oder teilweise rechtsungültig sind oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der rechtsungültigen Teile oder die in diesen AGB durch nicht ausdrücklich angeführte Bestimmungen eventuell entstehenden Regelungslücken tritt automatisch jeweils jene aktuell gültige Rechtsgrundlage, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.